Impressum

Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt e.V.

 

Amtsgericht Gelsenkirchen Register-Nr. VR 501
1. Vorsitzender: Lorenzo Köller

 

Essener Str. 18
46282 Dorsten

 

Telefon: +49 2362 7956090
Telefax: +49 2362 7956091

 

l.koeller@dia-dorsten.de

 

 

Zweck dieses Webprojektes

 

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Urheberrecht

 

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Satzung

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

 

Der Verein führt den Namen „Dorstener Interessengemeinschaft“. Sitz des Vereins ist Dorsten.

 

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

Zweck des Vereins ist die Entwicklung von Vorschlägen zur Stadtentwicklung, Planung und Durchführung von Festen, Verkaufsveranstaltungen und Werbeaktionen im Interesse einer positiven Entwicklung der Altstadt.

 

 

§ 3 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

 

§ 4 Mitgliederversammlung

 

Mindestens einmal im Jahr hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, in der ein Bericht für das vergangene Jahr erstattet wird. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Das Protokoll der Versammlung wird vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet. Der Vorstand muss ferner eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter der Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich verlangt wird. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von 5 Tagen.

 

 

§ 5 Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

 

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender

Schriftführer

Kassierer

 

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der MItgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Vorstandsmitglieder müssen Mitglied des Vereins sein oder müssen bei einem Vereinsmitglied in einem festen Anstellungs- oder Diensverhältnis stehen. Je 2 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt und zeichnungsberechtigt. Der Vorstsand fasst seine Beschlüsse durch Stimmenmehrheit. Die Mitglieder des Vorstandes haben keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeiten. Auslagen, die dem Vorstand in Ausübung des Amtes erwachsen hat der Verein zu erstatten.

 

 

§ 6 Beirat

 

Zur Unterstützung des Vorstandes kann ein Beirat von bis zu 6 Personen gebiltet werden, der von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmmehrheit gewählt wird. Dem Beirat obliegt die Beratung und Information des Vorstandes.

 

 

§ 7 Aufnahme von Mitgliedern

 

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Der Beitritt erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.

 

 

§ 8 Austritt aus dem Verein

 

Der Austritt eines Mitglieds ist nur am Ende eine Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist jeweils bis zum 30. September durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Vorstand zu erklären. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen. Mitglieder können bei einem Verstoß gegen die Interessen des Vereins ausgeschlossen werden. Verstöße liegen insbesondere vor, wenn die Einrichtungen des Vereins missbraucht werden oder die Zahlung der Beiträge oder die Erfüllung von anderen Verpflichtungen innerhalb von zwei MOnaten nach Mahnung nicht erfolgt. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Gegen den Ausschluss ist Beschwerde bei der Mitgliederversammlung möglich. Bis zu Ihrer Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.

 

 

§ 9 Beiträge

 

Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

 

§ 10 Auflösung des Vereins

 

Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen. Über das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen entscheidet die Mitgliederversammlung.

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Sind wir nicht alle ein wenig Dorsten?

Sie wollen in Ihrer Stadt etwas bewegen? Dann werden Sie jetzt ein Teil der Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt! Wir planen tolle Aktionen und Events in der Dorstener Innenstadt. Dazu gehören die Erlebnis-Einkaufssamstage in Kooperation mit den Markthändlern, das Altstadtfest mit verkaufsoffenem Sonntag, das Lichterfest – „Ehrenamt im Lichterglanz“, der Dorstener Winterzauber und vieles mehr. Wir freuen uns auf Sie!

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